Zum 1. Juli 2026 treten in den Niederlanden und Belgien gesetzliche Änderungen bei den Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in Kraft.
In den Niederlanden wird eine streckenabhängige Lkw-Maut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Maut berechnet sich unter anderem nach Fahrzeuggewicht, Emissions- und CO₂-Klasse sowie der Nutzung mautpflichtiger Straßen. Dieses neue System ersetzt das bisherige Regelwerk und soll eine stärker nutzerorientierte Finanzierung und Steuerung der Straßeninfrastruktur sicherstellen.
Belgien passt zeitgleich seine bestehenden streckenabhängigen Mauttarife an. Die Gebühren richten sich weiterhin nach Region (Flandern, Wallonien, Brüssel), Fahrzeuggewicht und Emissionsklasse. Mit den neuen Tarifen trägt Belgien infrastrukturellen und umweltpolitischen Anforderungen Rechnung und harmonisiert sein System mit den aktuellen Rahmenbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr.
Diese staatlich veranlassten Maßnahmen führen zu höheren Infrastrukturkosten auf Transportrelationen mit Beteiligung der Niederlande und Belgiens. Die zusätzlichen Aufwendungen entstehen ausschließlich aufgrund nationaler Gesetzgebung und werden als Mautkosten erhoben; sie spiegeln die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im europäischen Straßengüterverkehr wider. Die konkrete Auswirkung auf einzelne Transporte hängt insbesondere von der jeweiligen Route, dem Anteil genutzter mautpflichtiger Straßen, den eingesetzten Fahrzeugen sowie den gültigen nationalen Tarifen ab.
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