Containerbegasung mit SO2F2 - BMSB
Zeitraum der Genehmigung: 01.09.2020 - 31.05.2021
Begasung: gem. Vorgabe der australischen Behörden - maximal 120 Stunden vor geplanter Schiffsabfahrt
Saisonale Behandlungspflicht gegen die Marmorierte Baumwanze
Containerbegasung mit SO2F2 - BMSB
Zeitraum der Genehmigung: 01.09.2020 - 31.05.2021
Begasung: gem. Vorgabe der australischen Behörden - maximal 120 Stunden vor geplanter Schiffsabfahrt
Zwischen dem 01. September 2020 und dem 31.05.2021 gilt eine Behandlungspflicht für bestimmte Warengruppen, welche per Seefracht nach Australien exportiert werden. Diese Behandlungspflicht wurde vom Australien Government Department of Agriculture and Water Resources (DAWR) im August verabschiedet.
Mit Verschiffungsdatum 01.09.2020 müssen Güter der genannten Warengruppen begast oder hitzebehandelt werden, um eine Verbreitung der für das australische Ökosystem gefährlichen Marmorierten Baumwanze zu verhindern. Gleichzeitig gibt das Australien Government Department of Agriculture bekannt, dass ein Import der Warengruppen ohne entsprechendes BMSB Treatment Certificat abgelehnt werden kann. Die daraus resultierenden Kosten für Rückführung der Ware oder amtliche Zerstörung durch die australischen Behörden gehen jeweils zu Lasten der Ware.
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Zusätzliche Leistungen:
Bei der Unterschreitung der Umgebungstemperatur von 10 Grad wird der Energieaufwand extra berechnet (Aufheizen mit Hochleistungslüftern auf 10 Grad auf dem Begasungsplatz).
Die australischen Behörden haben entsprechende Informationen unter http://www.agriculture.gov.au/import/before/pests/brown-marmorated-stink-bugs bereitgestellt, welche wir nachfolgend für Sie zusammenfassen:
Unterschieden wird zwischen „Target high risk goods“ und „Target risk goods“.
Während die Produkte aus der Kategorie „Target high risk goods“ im Vorwege einer Behandlungspflicht unterliegen, besteht bei Waren der Kategorie „Target risk goods“ die Möglichkeit, dass diese im australischen Empfangshafen von den Behörden untersucht werden. Es handelt sich hierbei um sogenannte ‚Random Checks.
1. „Target risk countries“
Ursprungsländer in denen die Marmorierte Stinkwanze vermutet wird, die Liste wurde gegenüber dem letzten Jahr abermals aktualisiert und erstmalig um eine „emerging risk country“ Liste erweitert.
Target risk countries:
Albania | Andorra | Armenia | Austria | Azerbaijan |
Belgium | Bosnia Herzogovina | Bulgaria | Canada | Croatia |
Czech Republic | France | Georgia | Greece | Hungary |
Italy | Japan | Kosovo | Liechtenstein | Luxembourg |
Macedonia | Montenegro | Netherlands | Portugal | Romania |
Russia | Serbia | Slovakia | Slovenia | Spain |
Switzerland | Turkey | Ukraine | USA |
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Emerging risk countries
Darüber hinaus stehen sowohl sämtliche Länder Europas als auch Japan, China, Korea, Taiwan, Argentinien, Südafrika und Uruguay auf einer besonderen Beobachtungsliste.
2. Warenarten folgender Zolltarifnummern (HS-Codes) zählen zu den
„Target high risk goods“
36 – Explosives, pyrotechnics | 74 – Copper | 84 – Machinery |
44 – Wood | 75 – Nickel | 85 – Electrical machinery |
45 – Cork | 76 – Aluminium | 86 – Railway locos |
57 – Carpets | 78 – Lead | 87 – Vehicles |
68 – Stone, cement | 79 – Zinc | 88 – Aircraft |
69 – Ceramics | 80 – Tin | 89 – ships |
70 – Glass | 81 – Base metals | 93 – Arms, ammunition |
72 – Steel, Iron | 82 – Tools | |
73 – Steel articles | 83 – Base metal |
„Target risk goods“
25 – salt, minerals | 31 – Fertilisers | 47 – Wood pulp |
26 – Ores, slag, ash | 38 – Chemical Products | 48 – Paper, cardboard |
27 – Fuel oils | 39 – Plastics | 49 – Printed matter |
28 – Inorganic chemicals | 40 – Tyres, rubber | 56 – Wadding, felt |
29 – Organic chemicals | 46 – Straw, basket ware |
4. Behandlung von „Target high risk goods“ nach Verladeart
Bei FCL Verladungen per 20‘ Standard / 40‘ Standard bzw. 40‘ HC Container ist eine Behandlung der Ware sowohl in Europa möglich als auch im australischen Empfangshafen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten in den australischen Häfen und den damit verbundenen hohen Kosten, empfehlen die australischen Behörden eine Behandlung der Waren bevor diese in den Export überführt wird. Durch die möglichen langen Wartezeiten in Australien besteht darüber hinaus auch die Gefahr, dass die Ware wieder in den Export überführt wird. Sofern die Verladung per Open Top Container, Flat Rack Container oder Break Bulk erfolgt, ist eine Behandlung in jedem Fall vor Verschiffung vorgeschrieben. Eine nachträgliche Behandlung in Australien ist nicht möglich. Zwischen Behandlung und Verladung dürfen nicht mehr als 120 Stunden liegen. Dieses gilt auch für Verladungen von Sammelcontainern und LCL Ladung.
5. Behandlungsmethoden
Behandlungsmethoden unterscheiden sich von Land zu Land und sind nicht einheitlich. Zwischen der EU und Australien gibt es folgende Zulassungen.
Eine Besonderheit liegt hier in der Zulassung der Australien Government Department of Agriculture and Water Resources (DAWR). Nur Unternehmen die von der DAWR zertifiziert und anerkannt sind, dürfen die Behandlung durchführen.
Ihr Fr. Meyer’s Sohn Ansprechpartner wird Sie gerne individuell über die lokalen Begasungsmöglichkeiten informieren.
Die von den australischen Behörden kurzfristig auferlegte Verordnung wird zu einer Anpassung der Transportplanung führen. Sofern Ihre Ware unter den Target High Risk goods fällt, wird sich die Transportzeit durch die vorgeschriebene Behandlung ggfs. deutlich verlängern. Auch auf die Frachtkosten wird sich die Verordnung negativ auswirken, da die mit der Behandlung verbundenen Kosten zu Lasten der Ware gehen.
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Ware unter eine der beiden Kategorien fällt und informieren Sie Ihre australischen Kunden entsprechend über die mögliche Verzögerung entlang der Transport- und Logistikkette.
Wir werden wie gewohnt Sorge dafür tragen, dass die Auswirkungen dieser Anordnung für Sie und Ihre Kunden so gering wie möglich bleiben.
Ihr persönlicher FMS Ansprechpartner steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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